Innerhalb der GDKE-Liegenschaften ist das Fotografieren nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Fernseh- und Filmaufnahmen sowie kommerzielle Fotoaufnahmen müssen vorher schriftlich beantragt werden.
Im Außenbereich ist das Fotografieren für private Zwecke erlaubt.
Drohnenaufnahmen unserer Einrichtungen und Liegenschaften
Um Gäste und Tierwelt an den durch uns verwalteten Liegenschaften nicht zu stören oder zu gefährden, ist ein Überfliegen unserer Liegenschaften mit unbemannten Flugobjekten grundsätzlich verboten.
Ausnahmen bilden: öffentliches Interesse, wissenschaftliche Zwecke, aktuelle Presse-Berichterstattung
Eine notwendige Genehmigung kann unter folgenden Angaben unter presse(at)gdke.rlp.de beantragt werden.
- Firma / Einrichtung
- Vor- und Zuname
- betreffende Liegenschaft
- Grund des Drohneneinsatzes
- Terminwunsch (frühestens 7 Werktage nach Antragstellung)
- Telefonkontakt
- EU-Kompetenznachweis A1 oder A3 für Drohnen über 500 Gramm
Wie verhalte ich mich richtig auf einer historischen Anlage?
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Das Mitführen von Hunden an der Leine ist erlaubt.
Ein Trauraum befindet sich im Bergfried der Burg Nassau. Nach einem kurzen Aufstieg vom Parkplatz unterhalb der Burganlage bis zum Burgturm führen 82 Stufen über eine schmale Wendeltreppe. Der Raum für standesamtliche Trauungen bietet neben dem Brautpaar und den beiden Trauzeugen Platz für 30 weitere Gäste.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Kerstin Steinhäuser
Standesamt Nassau
Telefon 02603 793 453
k.steinhaeuser(at)vgben.de